Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
Mit Wirkung vom 01.12.2021 tritt das neue TTDSG in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Betreiber von Webseiten und Agenturen. Die wichtigste Änderung:
Ab dem 01.12.2021 steht eindeutig im Gesetz, dass die meisten Cookies und Tracking-Dienste jetzt eine echte Einwilligung benötigen.
Was bedeutet das für Ihre Website? Wir sehen uns veranlasst, darauf hinzuweisen, dass auch für Ihre Website schnellstmöglich eine technische Anpassung erforderlich ist. Da auch wir keinerlei Einfluss auf aktuelle oder zukünftige Gesetzesänderungen haben, müssen wir diese Leistung auch bei einem bestehenden Wartungsvertrag separat in Rechnung stellen.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass derartig kurzfristige Änderungen auch für uns als Agentur eine Herausforderung in Bezug auf die Terminierung ist und eine interne Abstimmungen bei unseren Mitarbeitern erforderlich macht. Da es uns nicht möglich ist, allen telefonischen und Email-Anfragen zeitgleich gerecht zu werden, haben wir einen Online-Bestell-Service eingerichtet.
Hier >>> können Sie uns den Auftrag, zur technischen Anpassung Ihrer Website (20% Rabatt) an die neue TTDSG erteilen.
Nutzen Sie bitte dieses Angebot, um es uns zu ermöglichen, auch Ihre Website termingerecht technisch zu aktualisieren!
Wenn Sie sich für alle Details dieser Gesetzesänderung und die daraus resultierenden rechtsverbindlichen Maßnahmen interessieren, können Sie hier den gesamten Artikel von eRecht24 nachlesen: eRecht24-Das neue TTDSG
Das Team von Webprojekt Chemnitz